Website-Icon ONLINE-SCHEIDUNG.BIZ

Promischeidung

Online-Scheidung ist ideal für Prominente

Ihre Frage zur Promischeidung:

Wenn man als Person des öffentlichen Lebens die Scheidung einreichen möchte, ist das auch ohne die Weitergabe persönlicher Daten, also vollkommen diskret, möglich?

Antwort vom Scheidungsanwalt:

Bei einer Scheidung muss man dem Gericht gegenüber Angaben zum aktuellen Wohnort machen.
Scheidungsverfahren sind grundsätzlich nicht öffentlich, wobei die Verkündung vom Scheidungsbeschluss leider öffentlich erfolgt.
Insofern sollte man, wenn das Scheidungsverfahren absolut vertraulich ablaufen soll (Promischeidung).
Die Scheidung sollte man möglichst bei einem Amtsgericht einreichen, welches abseits des eigenen Wirkungskreises liegt.
Dort wird sich womöglich keiner für das Verfahrens interessieren und insbesondere die Presse wird faktisch herausgehalten.
Nun kann man die Scheidung nicht einreichen, wo man möchte.
Man kann aber wohnen, wo man möchte.
Das Amtsgericht am Wohnort ist dann auch  für die Scheidung zuständig.
Gern beraten wir Sie dazu auch persönlich.

Die mobile Version verlassen