Ihre Frage zur den Kostenreduzierung
Ich lebe seit 3 Jahren getrennt.
Es besteht ein Trennungsfolgenvertrag.
Inhalt:
-Gütertrennung, Zugewinnausgleich, Ausschluss des Versorgungsausgleichs
-Unterhaltsverzicht und Erb-und Pflichtteilsverzicht.
Verringern sich dadurch die Kosten (Kostenreduzierung)?
Antwort vom Experten
Ja, da im Scheidungsverfahren keine Folgesachen (insbesondere der Versorgungsausgleich) mit geregelt werden müssen.
So verringert sich der Verfahrenswert und damit auch die Gesamtkosten der Scheidung.
Gern senden wir Ihnen einen Kostenvoranschlag per E-Mail.
Wir prüfen dann auch, ob eventuell ein Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe besteht.