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Kanadisches Scheidungsrecht

kanadisches Scheidungsrecht

Ihre Frage zum kanadischen Scheidungsrecht:

Ich bin eine kanadische Staatsbürgerin die in Kanada geheiratet hat.
Mittlerweile wohne ich seit über 3 Jahren in Deutschland (ohne meinen Ehemann) und möchte die Scheidung einreichen.
Ich habe mit ihn gar keinen Kontakt und weiß auch nicht wo er wohnt, versuche ihn zu kontaktieren sind gescheitert.
Auf kanadischen Scheidungs Seiten stoße ich immer auf Schwierigkeiten (das ich zB ein Jahr in der Provinz gewohnt haben sollte bevor die Scheidung eingereicht wird).
Könnte ich in Deutschland die Scheidung durchführen?
Wenn ja dann wie?
Wie fange ich an und was muss erledigt werden?

Antwort vom Scheidungsanwalt:

Das Scheidungsverfahren kann in Deutschland durchgeführt werden.
Soweit beide Eheleute die kanadische Staatsangehörigkeit haben, kommt nach der sog. Rom-III-Verordnung bei Ihnen kanadisches Scheidungsrecht zur Anwendung.
Die Scheidung findet also in Deutschland nach kanadischem Recht statt.

Voraussetzung für eine Ehescheidung nach kanadischem Recht ist, wie auch im deutschen Recht, das Scheitern der Ehe („breakdown of marriage“).
Dieses Scheitern gilt nach als festgestellt, wenn die Ehegatten zum Zeitpunkt der Scheidung mindestens 1 Jahr getrennt leben.
Der Scheidungsantrag als solches kann aber auch schon früher eingereicht werden.
Geschieden wird die Ehe aber erst nach Ablauf des Trennungsjahres.
Für eine Trennung, die gerichtlich anerkannt werden soll, ist ein Trennungswille ähnlich wie im deutschen Recht erforderlich.
Darüber hinaus ist eine räumliche Trennung zwingend vorgeschrieben.
Das kanadische Scheidungsrecht entspricht damit im Wesentlichen dem deutschen Recht.
Einen Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) gibt es in Kanada allerdings nicht.

Falls die aktuelle Anschrift des Ehemannes nicht bekannt ist und es auch keine zumutbare Möglichkeit gibt, diese zu ermitteln (soziale Netzwerke, Verwandte, Bekannte, Arbeitgeber usw.), kann die sog. öffentliche Zustellung beantragt werden. Das Scheidungsverfahren kann dann auch ohne direkte Beteiligung des Ehemannes abgeschlossen werden.

Gern können Sie das Scheidungsverfahren über unser Online-Formular einleiten.
Was die Kosten betrifft, senden wir Ihnen gern einen Kostenvoranschlag per E-Mail.

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