Scheidungsbeschluss

 

Der Scheidungsbeschluss ergeht am Ende des Scheidungsverfahrens.
Früher wurde dieser auch als Scheidungsurteil bezeichnet.
Er bildet sozusagen den Abschluss der Scheidung.
Im Scheidungsbeschluss wird die Scheidung ausgesprochen.
Auch Folgesachen werden darin geregelt.
Der Beschluss wird einen Monat nach seiner Zustellung rechtskräftig.
Das Rechtsmittel gegen den Scheidungsbeschluss ist die Beschwerde.
Die Rechtsmittelfrist beträgt einen Monat ab Zustellung.
Beschwerdegerichte sind die jeweiligen Oberlandesgerichte oder das Kammergericht in Berlin.

Rating: 5.0/5. From 3 votes. Show votes.
Please wait...
Artikelinfo
Scheidungsbeschluss
Artikelname
Scheidungsbeschluss
Beschreibung
Der Scheidungsbeschluss ergeht am Ende der Scheidung. Früher wurde er auch als Scheidungsurteil bezeichnet.
Autor
Publisher
Online-Scheidung.Biz