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Rechtskraft

 

Mit Rechtskraft bezeichnet man bestimmte Rechtswirkungen einer gerichtlichen Entscheidung.
Eine Gerichtsbeschluss (Scheidungsbeschluss) wird z.B. einen Monat nach seiner Zustellung an die Beteiligten rechtskräftig.
Das bedeutet, mann kann gegen diesen rechtskräftigen Beschluss kein Rechtsmittel (z.B. Beschwerde) mehr einlegen.
Er ist als nicht mehr anfechtbar und damit bindend.
Es ist daher wichtig, dass man nach Verkündung und Zustellung eines gerichtlichen Beschlusses die Rechtsmittelfrist notiert.
Nur innerhalb dieser Frist, kann der Beschluss mit einem Rechtsmittel angefochten werden.
Danach wird die Entscheidung rechtskräftig.
Zur Bestätigung wird ein sog. Rechtskraftvermerk aufgestempelt.