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Blitzscheidung

 

Die Blitzscheidung ist neben der Expressscheidung die schnellste Art einer Ehescheidung.
Der Scheidungsantrag wird am Tag des Auftrages beim Gericht eingereicht.
Das Scheidungsverfahren dauert dann gewöhnlich 1-2 Monate.
Der Scheidungsbeschluss wird einen Monat ab Zustellung rechtskräftig.
Voraussetzung ist, dass die Scheidung einvernehmlich ist und keine Folgesachen geregelt werden müssen.