Haager Apostille

 

Scheidungsbeschluss mit Apostille oder Legalisation?

 

Sie möchten eine deutschen Scheidungsbeschluss im Ausland verwenden?
Deutsche Urkunden, die im Ausland verwendet werden sollen, bedürfen einer Überbeglaubigung.
Man nennt diese auch Legalisation.
Die Apostille ist eine besondere Art der Überbeglaubigung.
Dies für alle Länder, die dem Haager Übereinkommen vom 05.10.1961 zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation (BGBL.II 1965 S. 876) beigetreten sind.
Durch diese Beglaubigung wird praktisch die Echtheit vom Scheidungsbeschluss bestätigt.
Zur Zeit sind 108 Staaten dem Haager Übereinkommen beigetreten.
Alle EU-Staaten gehören dazu.
Für alle Staaten, die nicht dazu gehören, muss eine Legalisation beantragt werden.

 

Wo bekommt man eine Apostille?

 

Wenn Sie also einen Scheidungsbeschluss im Ausland verwenden möchten, ist eine Apostille oder Legalisation notwendig.
Zuständig für die Erteilung einer Apostille sind die jeweiligen Landgerichte.
Sie müssen sich an das Landgericht im Bezirk des für die Scheidung zuständigen Amtsgerichtes wenden.

 

Wo bekommt man eine Legalisation?

 

Sollte die Erteilung einer Legalisation erforderlich sein, erfolgt durch den Präsidenten des Landgerichts lediglich die soVorbeglaubigung.
Unter Umständen, je nachdem in welchem Land die Urkunde verwendet werden soll, hat anschließend eine sogenannte Endbeglaubigung zu erfolgen.
Die Aufgabe der Endbeglaubigung hat das Auswärtige Amt auf das Bundesverwaltungsamt in Köln übertragen.
Dorthin müssten Sie sich dann wenden.

 

Was kostet eine Apostille oder Legalisation?

 

Die Erteilung von Apostillen und Legalisationen gebührenpflichtig ist.
Die Gebühr für die Beglaubigung von amtlichen Unterschriften für den Auslandsverkehr beträgt 20,00 Euro (Stand 2018).

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Scheidungsbeschluss - Apostille oder Legalisation
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Scheidungsbeschluss - Apostille oder Legalisation
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Sie möchten Ihren Scheidungsbeschluss im Ausland verwenden? Dann stellt sich die Frage, ob eine Apostille oder eine Legalisation erforderlich ist.
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Online-Scheidung.Biz