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Wie lange muss Unterhalt gezahlt werden?

 

Dauer Unterhalt nach der Scheidung

Nach einer Scheidung können Sie zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet sein.
Man spricht hier von sogenannten nachehelichen Unterhalt (Ehegattenunterhalt).
Im Gegensatz zum Trennungsunterhalt ist dieser zeitlich zunächst nicht begrenzt.
Sehr oft werden wir daher gefragt:
„Wie lange muss ich Unterhalt nach der Scheidung zahlen?“

 

Dauer der Zahlung von Trennungsunterhalt

 

Beim Trennungsunterhalt ist die Dauer der Verpflichtung zur Zahlung noch recht einfach zu bestimmen.
Die Zahlungsverpflichtung besteht bis zum Tag der Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses.
Wenn die Scheidung also am 01.05. eines Jahres rechtskräftig wird, muss bis zum 30.04. Unterhalt gezahlt werden.

 

Dauer der Zahlung von Unterhalt nach der Scheidung/Ehe

 

Beim nachehelichen Unterhalt (auch Geschiedenenunterhalt oder Scheidungsunterhalt) ist die Sache schon schwieriger.
Die Frage nach der Unterhaltsdauer nach Scheidung lässt sich weniger eindeutig beantworten.
Die Unterhaltspflicht beginnt jedenfalls nach Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses.

Der Scheidungsunterhalt ist in § 1569 BGB geregelt.
Generell ist jeder Ehepartner nach der Scheidung für den eigenen Unterhalt selbst verantwortlich.
Man spricht hier vom Grundsatz der Eigenverantwortung.
Es gibt aber folgende Tatbestände nach denen eine Unterhaltsverpflichtung bestehen kann:

 

  • Betreuung eines Kindes, § 1570 BGB
  • Unterhalt aufgrund des Alters, § 1571 BGB
  • Krankheit oder Gebrechen, § 1572 BGB
  • wegen Erwerbslosigkeit, § 1573 Abs. 1 BGB
  • Aufstockungsunterhalt, § 1573 Abs. 2 BGB
  • Unterhalt zur Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung, § 1575 BGB
  • Unterhaltsverpflichtung aus Billigkeitsgründen, § 1576 BGB

 

Nach rechtskräftigem Abschluss der Scheidung und dem Vorliegen eines der obigen Unterhaltstatbestände, kann eine Unterhaltspflicht bestehen.

 

Wegfall des Unterhaltstatbestandes

 

Die Pflicht zur Zahlung von Unterhalt fällt weg, wenn der betreffende Unterhaltstatbestand wegfällt.
Das können z.B. die wieder eingetretene Erwerbstätigkeit (bei vorheriger Erwerbslosigkeit) oder das Ende einer Ausbildung (beim Ausbildungsunterhalt) sein.
Wichtig ist für den Unterhaltszahler, zu prüfen, ob der einst zutreffende Unterhaltstatbestand noch vorliegt.
Dazu hat er ein Recht auf Auskunft gegenüber dem Unterhaltsempfänger.

 

Der Ex-Ehepartner heiratet wieder

 

Wenn der Ex-Ehepartner wieder heiratet erlischt sein Unterhaltsanspruch.

 

Zeitliche Begrenzung der Unterhaltspflicht

 

Der nacheheliche Unterhalt kann zeitlich begrenzt werden.
Das dürfte wohl das wichtigste Instrument gegen die Zahlung eines lebenslangen Unterhalts sein.
Hier gibt es auch den meisten Aufklärungsbedarf, den die gesetzliche Regelung ist schwammig.
In § 1578 b BGB befindet sich dazu die Regelung, dass nachehelicher Unterhalt zeitlich zu begrenzen ist, wenn eine zeitliche Unbegrenztheit unbillig wäre.
Soweit so gut, aber was soll das heißen?
Der Begriff „unbillig“ meint dabei so etwas wie „angemessen“, „gerecht“ oder „den Umständen entsprechend“.
Naja, das sagt einem im Grunde auch nicht viel.
Wann ist denn ein zeitlich unbegrenzter Unterhaltsanspruch unangemessen?
Hier gibt es letztlich 2 konkrete Aussagen:

1) Der unterhaltsberechtigte Ex-Partner hat während der Ehe zurückgesteckt und dadurch eine sog. ehebedingten Nachteil erlitten.
Dadurch erzielt er nun nach der Ehe ein geringeres Einkommen, ist also sozusagen „ehegeschädigt“.
Das kann z.B. durch Kindererziehung oder eine Hausfrauen/Hausmänner-Dasein der Fall sein, um dem anderen Ehepartner eine bessere berufliche Karriere zu ermöglichen.

2) Der unterhaltsberechtigte Ex-Ehepartner hat keinen ehebedingten Nachteil erlitten.
Der Unterhalt ist dann zeitlich zu begrenzen.

 

Was ist ein ehebedingter Nachteil?

 

Definition ehebedingter Nachteil

 

Bei einem ehebedingten Nachteil handelt es sich um einen finanziellen Nachteil, denn man aufgrund der eingegangenen Ehe erleidet.
Wenn man also ohne Ehe jetzt einkommenstechnisch besser dastehen würde, als mit Ehe, kann ein solcher Nachteil vorliegen.
Zumeist entstehen solche Nachteile durch Kinderbetreuung oder die sog. „Hausfrauenehe“.
Man kann also schon mal zusammenfassend sagen, dass die nacheheliche Unterhaltspflicht um so länger ist, je länger Ehedauer, Kinderbetreuung- und Haushaltsführungszeiten gewesen sind.

 

Was meinen die Gerichte zur Dauer des Unterhalts nach der Scheidung?

 

Es gibt eine Fülle von Rechtsprechung (gerichtliche Entscheidungen) zur Dauer des Scheidungsunterhalts.
Die Urteile und Beschlüsse sind immer sehr auf die jeweiligen Einzelfälle bezogen.
Es ist ziemlich schwer, daraus allgemein gültige Schlüsse zu ziehen.
In den meisten Fällen wurde von einer nachehelichen Unterhaltspflicht zwischen 2-5 Jahren nach der Ehe ausgegangen, wenn Kinder erzogen wurden.
Leider gibt es dazu keine Faustformel.

 

Wir können Ihnen aber anbieten, über unser Feedback-Formular Ihren Fall zu schildern.
Wie lange waren Sie verheiratet?
Haben Sie gemeinsame Kinder und wie alte sind diese?
War ein Ehepartner während der Ehe in seiner beruflichen Tätigkeit eingeschränkt?

Gern versuchen wir dann Ihren Fall in die aktuelle Rechtsprechung einzuordnen.