Wie läuft der Scheidungstermin ab?

Im Scheidungstermin werden beide Eheleute zu Beginn nach den Personalien befragt.
Zumeist müssen der Personalausweis oder Reisepass und das Original der Heiratsurkunde dem Gericht vorgelegt werden.
Danach erfolgt die persönliche Anhörung der Eheleute.

Bei dieser wird zunächst der Antragsteller/die Antragstellerin gefragt, wann die Trennung erfolgte und ob man geschieden werden möchte.
Danach werden dieselben Fragen an den anderen Ehepartner gerichtet.
Nun stellt der anwesende Rechtsanwalt den Scheidungsantrag.

Der andere Ehepartner kann diesem auch ohne Anwalt zustimmen.
Falls er dem Scheidungsantrag allerdings entgegentreten möchte, würde auch hier ein eigener Rechtsanwalt benötigt.

Zumeist wird nun noch der Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) erörtert und den Beteiligten erklärt.
Am Ende der Sitzung wird der Scheidungsbeschluss (nannte sich früher Scheidungsurteil) verkündet.

TIPP:

Wenn es dennoch einmal eilig sein sollte und kein zweiter Rechtsanwalt zur Hand ist, bieten wir Ihnen die Möglichkeit der sofortigen Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses. Wir erklären für Sie dann den Rechtsmittelverzicht, so dass der Scheidungsbeschluss noch am Tage der Scheidung rechtskräftig werden kann.

Folgesachen am besten im Ehevertrag regeln

 

Wenn sich die am Scheidungsverfahren beteiligten Eheleute über alle Folgesachen der Scheidung einig sind, ist im Scheidungsverfahren selbst im Grunde nur der Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) mit zu behandeln.
Es ist unbedingt zu empfehlen, dass Dinge wie Unterhalt, Hausratsteilung, eventuelle Zugewinnansprüche und Fragen zum Sorge- und Umgangsrecht außerhalb des gerichtlichen Scheidungsverfahrens geregelt werden.
Gelingt das nicht, können die Kosten vor dem Amtsgericht rapide ansteigen.
Ein weiterer Vorteil der einvernehmlichen Ehescheidung ist, dass man nur einen Rechtsanwalt beauftragen muss.
Es ist zwar rein formal nicht so, dass ein Rechtsanwalt beide Eheleute vertreten kann aber es ist ausreichend, wenn sich ein Ehepartner anwaltlich vertreten lässt.
Der andere benötigt dann keinen eigenen Anwalt, kann dem Scheidungsantrag dann aber auch lediglich zustimmen, was ja vollkommen ausreichend ist.
Alle Folgesachen, die mit einer Trennung und Scheidung im Zusammenhang stehen, lassen sich durch einen Ehevertrag regeln.
Gern sind wir Ihnen auch dabei mit unserem Online-Service zum Ehevertrag behilflich.
Wir erstellen für Sie einen Ehevertrag im Entwurf und passen diesen genau Ihren Bedürfnissen an.
Sie werden umfangreich persönlich beraten, bis der Vertrag Ihren Wünschen entspricht.
Sollte eine notarielle Beurkundung notwendig sein, werden wir die weiter Vorgehensweise und die daraus resultierenden Kosten mit Ihnen besprechen.

Rechtskraft der Scheidung

 

Wenn beide Eheleute einen eigenen Rechtsanwalt im Scheidungstermin bei sich haben, kann auf das gesetzliche Rechtsmittel der Beschwerde (eine Art Berufung) noch im Scheidungstermin verzichtet werden.
Der Scheidungsbeschluss wird dann sofort rechtskräftig.

Wenn nur ein Rechtsanwalt beteiligt ist, kann der Rechtsmittelverzicht nicht wirksam erklärt werden.
Dann wird der Scheidungsbeschluss einen Monat nach Zustellung an die dann geschiedenen Ehepartner rechtskräftig.
Oft lohnt es sich schon aus Kostengründen nicht, einen zweiten Anwalt zu beauftragen, nur um einen Monat zu sparen.

Garantiert der günstigste Weg

 

Wir garantieren Ihnen, dass bei Ihrer Online-Scheidung nur die gesetzlichen Mindestgebühren berechnet werden.

Ihre Scheidung erhalten Sie zu den geringsten Kosten, die gesetzlich möglich sind.

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Information: Scheidung ohne Anwalt möglich?
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Was versteht man unter einer Blitzscheidung?

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