Man muss nach der Scheidungsverhandlung über einen Monat warten, ehe man rechtskräftig geschieden ist.

 

Die Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses setzt nämlich erst 1 Monat nach Zustellung ein.

Dies kann unter Anderem wichtig sein bei einer geplanten Wiederheirat oder bei der bevorstehenden Geburt einer Kindes vom neuen Lebenspartner.

Es besteht aber die Möglichkeit, dass noch im Scheidungstermin beide Eheleute auf Rechtsmittel verzichten und der Scheidungsbeschluss sofort seine Rechtskraft entfaltet.

Dazu müssten allerdings beide Eheleute einen eigenen Anwalt dabei haben, was bei einer einvernehmlichen Scheidung aber schon aus Kostengründen unsinnig wäre.

Es besteht hier die Möglichkeit, einen sogenannten „Fluranwalt“ zu beauftragen, den Rechtsmittelverzicht zu erklären.
Zumeist fallen dafür Kosten von unter 100,- € an (in der Regel 50,- €).

Es handelt sich dabei oft um einen Anwalt aus der nachfolgenden Verhandlung, welcher in der Regel gern bereit ist, die kurzfristige „Vertretung“ zu übernehmen.

So spart man sich einen zweiten Anwalt für das gesamte Verfahren und die entsprechenden Kosten.

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