• Kindesunterhalt: Eltern müssen für 4. Ausbildung zahlen.

    • 19. Februar 2018
    • Posted By : Christian Kah
    • Kommentare deaktiviert für Kindesunterhalt: Eltern müssen für 4. Ausbildung zahlen.

    Eltern müssen bei besonderen familiären Situtionen sogar Kindesunterhalt für eine 4. Ausbildung bezahlen.

    Wenn das Kind aufgrund der schwierigen familiären Situation die Ausbildung mit einem Anlauf nicht schafft, müssen die Eltern bis zu 4 Ausbildungen finanzieren.
    Sie sind also weit über das normale Maß zur Zahlung von Kindsunterhalt verpflichtet.
    Schwierig ist die Familiensituation, wenn sich die häuslichen Verhältnisse negativ auf Entwicklung und Ausbildung des Kindes auswirken.
    Das OLG Brandenburg hat so in einem Unterhaltsverfahren entschieden.

    Bei der Prüfung von Ansprüchen auf Ausbildungsunterhalt ist daher stets auch die familiäre Situation zu prüfen.
    Im Normalfall endet der Anspruch auf Unterhalt aber nach Abschluss der ersten Ausbildung.
    Die aktuelle Rechtsprechung zu diesem Thema ist in einem stetigen Wandel.
    Daher muss jeder Fall ganz individuell bewertet werden.

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