• Gemeinschaftliche Immobilie

    • 7. Dezember 2017
    • Posted By : Christian Kah
    • Kommentare deaktiviert für Gemeinschaftliche Immobilie

    Wenn beide Ehepartner über gemeinschaftliches Eigentum an einer Immobilie verfügen, muss im Rahmen der Trennung/Scheidung eine Regelung gefunden werden.
    Zumeist sind beide Eheleute zu je 1/2 Eigentümer des gemeinsamen Hauses.
    Sie haften dann auch gegenüber der finanzierenden Bank zu je 1/2 als Mitdarlehensnehmer.
    Wenn man keine einvernehmliche Lösung findet, muss eine gerichtliche Klärung herbeigeführt werden.
    Diese ist aber mit erheblichen Kosten verbunden.

    Welche Möglichkeiten haben die Eheleute mit gemeinsamem Immobilieneigentum?

    1) Verkauf der Immobilie zum aktuellen Marktpreis, Ablösung des Darlehens und Teilung des restlichen Erlöses.
    2) Vermietung, ohne die Eigentumsverhältnisse zu verändern.
    3) Komplette Übernahme der Immobilie von einem Ehepartner. Dieser übernimmt, soweit die Bank mitwirkt, den kompletten Kredit allein und zahlt den anderen Ehepartner aus.
    4) Teilungsversteigerung, falls sich beide Ehepartner nicht einigen können.

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