• Blitzscheidung

    • 10. August 2017
    • Posted By : Christian Kah
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    Blitzscheidung – die schnelle Ehescheidung

     

    Was und wie schnell ist eine Blitzscheidung?

     

    Als Blitzscheidung bezeichnet man eine Ehescheidung, die innerhalb kürzester Zeit abgeschlossen wird.
    Ob die Blitzscheidung bei dem örtlich zuständigen Antsgericht möglich ist, können wir gern für Sie prüfen.
    Nicht alle Gerichte sind bereit, die schnelle Ehescheidung beim Vorliegen aller Voraussetzungen durchzuführen.
    Voraussetzung einer so schnelle Scheidung ist stets, dass alle Folgesachen bereits einvernehmlich geregelt sind und ein Versorgungsausgleich nicht stattfindet bzw. sämtliche Rentenzeiten beider Eheleute vollkommen geklärt sind.
    Vorab sollte daher ein Antrag auf Kontenklärung bei der gesetzlichen Rentenversicherung eingereicht werden.

    Falls der Versorgungsaugsleich nicht erwünscht ist, können die Eheleute durch notariellen Vertrag darauf verzichten.
    Der Notarvertrag kann bis zum Scheidungstermin nachgereicht werden.
    Eine Wartefrist von 1 Jahr (alte Rechtslage vor dem FamFG) ist nicht mehr erforderlich.

    Die schnelle Ehescheidung dauert erfahrungsgemäß zwischen 1 und 2 Monate.
    Viel schneller kann sie schon aus rein formalen Gründen nicht durchgeführt werden.

    Wir sind stets bemüht, Ihr Scheidungsverfahren so schnell als möglich abzuschließen.

    Die Scheidung können Sie über unser Online-Formular in weniger als 10 Minuten einleiten.

     

    Ist eine Ehescheidung in 3 Wochen möglich?

     

    Es erreichen uns immer wieder Anfragen zur Scheidung in 3 Wochen.
    Im Internet kursieren Informationen zu einer solchen sogenannten Blitzscheidung.
    Wir können Ihnen versichern, dass eine Ehescheidung in 3 Wochen ( Blitzscheidung ) wohl nur in absoluten Ausnahmefällen durchführbar ist.
    Voraussetzung für eine solche schnelle Scheidung wäre sicher ein äußerst engagiertes Gericht, welches einen Fall besonders schnell bearbeitet.
    Zudem dürften keine Folgesachen wie Versorgungsausgleich, Unterhalt, Hausratsteilung oder Zugewinnausgleich im Scheidungsverbund anhängig sein.
    Im Ergebnis kann man sagen, dass eine Blitzscheidung in 3 Wochen schon rein logistisch kaum möglich sein dürfte.

    Die schnellste Art der Scheidung dauert immer noch 1-3 Monate.

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    Artikelinfo
    Blitzscheidung in 1-2 Monaten
    Artikelname
    Blitzscheidung in 1-2 Monaten
    Beschreibung
    Bei einer Blitzscheidung kann das Scheidungsverfahren in 1-2 Monaten abgeschlossen sein.
    Autor
    Publisher
    Online-Scheidung.Biz

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