Wann ist ein Ausschluss vom Versorgungsausgleich wirksam?

 

Immer wieder treten Mandantinnen und Mandanten mit der Bitte an uns heran, das Scheidungsverfahren möglichst schnell durchzuführen.
Nun haben wir darauf nur bedingt Einfluss, wobei feststeht, dass der sogenannte Versorgungsausgleich das Scheidungsverfahren wesentlich in die Länge zieht.
Fast immer ist mit einer Scheidungsdauer von mindesten 4-6- Monaten zu rechnen.
Viele Verfahren dauern wegen des Versorgungsausgleiches aber auch locker über ein Jahr.

Den Versorgungsausgleich kann man unter bestimmten Voraussetzungen im gegenseitigen Einvernehmen ausschließen.
Man muss allerdings wissen, dass jeder Ausschluss vom Familiengericht nochmals geprüft wird.

 

Geregelt ist dies in § 6 Versorgungsausgleichsgesetz:

§ 6
Regelungsbefugnisse der Ehegatten

(1) Die Ehegatten können Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich schließen.
Sie können ihn insbesondere ganz oder teilweise

1. in die Regelung der ehelichen Vermögensverhältnisse einbeziehen,
2. ausschließen sowie
3. Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung gemäß den §§ 20 bis 24 vorbehalten.

(2) Bestehen keine Wirksamkeits- und Durchsetzungshindernisse, ist das Familiengericht an die Vereinbarung gebunden.“

 


Das Gericht prüft also nur Wirksamkeits- und Durchsetzungshindernisse, doch was bedeutet das?

 

Der Ausschluss des Versorgungsausgleiches kann z.B. unwirksam sein.
Dies etwa, wenn der dazu führt, dass ein Ehegatte durch den Verzicht nicht mehr über eine hinreichende Alterssicherung verfügt.
Da ist regelmäßig bei sog. Einverdienerehen der Fall.
Wenn beide Ehegatten während der Ehezeit eigene Rentenanwartschaften erworben haben, kann der Ausschluss zumeist unproblematisch erfolgen.

Dazu ist dann entweder ein Notarvertrag notwendig oder man vereinbart den Verzicht im Wegen eines Vergleiches im Scheidungstermin.

Für den Vergleich im Scheidungstermin wird dann jedenfalls ein zweiter Rechtsanwalt benötigt.
Zumeist kann man dazu einen Kollegen für ein geringes Pauschalhonorar (erfahrungsgemäß keine 200,- €) engagieren.
Dies ist in den meisten Fällen günstiger, als die Errichtung eines notariellen Vertrages.

Das Scheidungsverfahren ohne Versorgungsausgleich dauert dann nur noch 1-2 Monate, je nach Arbeitsweise des Gerichts.

Ob es Sinn macht, den Versorgungsausgleich auszuschließen, sollte man im Vorfeld genau prüfen, denn es geht letztlich um die eigene Altersabsicherung.
Diese sollte man nicht leichtfertig aufs Spiel setzen, nur um das Scheidungsverfahren zu beschleunigen.

Rating: 5.0/5. From 6 votes. Show votes.
Please wait...
Artikelinfo
Der Verzicht auf den Versorgungsausgleich
Artikelname
Der Verzicht auf den Versorgungsausgleich
Beschreibung
Man kann den Versorgungsausgleich durch gegenseitigen Verzicht wirksam ausschließen. Das sollte man vorher aber gut durchdenken.
Autor
Publisher
Online-Scheidung.Biz