Heute bin ich auf einer sehr interessanten Weiterbildung im Rahmen meiner Ausbildung zum Verfahrensbeistand. Es geht um die Gesprächsführung und Kommunikation im Krisengespräch.
Ich habe erkannt, dass es doch immer wieder entscheidend ist, wie man an ein Gespräch herangeht und auf den gegenüber eingeht. Schon allein die Sitzordnung kann schon viel bewirken. Sitz man sich gegenüber. Auch mit Körpersprache kann man viel „reden“.
Auch kann jede Aussage 4 Seiten aufweisen. Das muss nicht immer die Sachebene sein. Oft wird ja die Botschaft eher auf Beziehungsebene gesehen. Z.B. Ein Chef sagt zur Mitarbeitern: „Ihr Schreibtisch ist aber voll“. Das kann unterschiedlich bei der Mitarbeiterin ankommen. sie kann denken, ja ich hab halt viel zu tun, das Geschäft brummt. Oder jaja, ich räum ihn auf, bevor ich nach Hause fahre. Aber vielleicht glaub sie auch, ihr Chef denkt, sie sei schlampig. Obwohl er halt nur ein Feststellung gemacht hat, kann dies zu einem handfesten Streit ausarten.
Auch haben wir in der Fortbildung die Fragetechnik behandelt. Wie wird gefragt und welche Fragen gibt es überhaupt. Ich kann nur eine „richtige“ Antwort bekommen, wenn ich auch „richtig“ frage.
Kurzum, ein Gespräch ist immer eine Möglichkeit vielleicht eine Trennung oder eine Konfliktsituation zu vermeiden. Sollten Sie trotzdem einen Anwalt benötigen scheuen Sie sich nicht, mir einfach eine Mail zu schreiben.
In diesem Sinne.. ein schönes Wochenende!