• Unterhalt nach Tod

    • 1. Dezember 2017
    • Posted By : Christian Kah
    • 0 Comment
    • unterhalt

    Ihre Frage zum Unterhalt

    Ich muss noch 6 Jahre nachehelichen Unterhalt bezahlen.
    Bin seit 8 Jahren wieder verheiratet.
    Sollte ich sterben, muss dann meine jetzige Ehefrau weiter bezahlen?
    Vielen Dank. MfG

    Antwort vom Experten

    Ein fortlaufender (also aktueller) Anspruch auf nachehelichen Unterhalt erlischt nicht mit dem Tod des Unterhaltspflichtigen.
    So ist es in § 1586b BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt.
    Diese nacheheliche Unterhaltsverpflichtung geht als Nachlassverbindlichkeit auf die Erben über.
    Damit haften die Erben für die laufenden Unterhaltszahlungen.
    Diese Haftung ist gemäß § 1586b Absatz 1 Satz 3 BGB jedoch auf den Betrag beschränkt, der dem Pflichtteil entspricht, welcher dem Unterhaltsberechtigten zustände, wenn die Ehe nicht geschieden worden wäre.
    Dafür unterstellt man fiktiv den Fortbestand der Ehe und prüft in welcher Höhe ein Pflichtteil bestehen würde.
    Dabei bleiben Besonderheiten auf Grund des Güterstandes, in dem die Ehegatten gelebt haben, außer Betracht.

     

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