Ich bin seit 40 Jahren geschieden wollte einen neuen Ausweis beantragen.
Da fragte die Dame, ob ich meine Scheidungspapiere dabei habe.
Natürlich habe ich sie nicht mehr und für meinen Reisepass noch nie gebraucht
Für die Beantragung vom Reisepass sind die Scheidungspapiere (Scheidungsurteil und jetzt Scheidungsbeschluss) nicht unbedingt notwendig.
Haben Sie allerdings Ihren Nachnamen nach der Scheidung geändert, und im alten Pass steht noch Ihr alter Name, muss der Scheidungsbeschluss/das Scheidungsurteil mit vorgelegt werden.
Sie können sich beim damals zuständigen Familiengericht eine Abschrift erteilen lassen.
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