• Promischeidung

    • 12. Dezember 2017
    • Posted By : Christian Kah
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    • prominent scheidung

    Ihre Frage zur Promischeidung:

    Wenn man als Person des öffentlichen Lebens die Scheidung einreichen möchte, ist das auch ohne die Weitergabe persönlicher Daten, also vollkommen diskret, möglich?

    Antwort vom Scheidungsanwalt:

    Bei einer Scheidung muss man dem Gericht gegenüber Angaben zum aktuellen Wohnort machen.
    Scheidungsverfahren sind grundsätzlich nicht öffentlich, wobei die Verkündung vom Scheidungsbeschluss leider öffentlich erfolgt.
    Insofern sollte man, wenn das Scheidungsverfahren absolut vertraulich ablaufen soll (Promischeidung).
    Die Scheidung sollte man möglichst bei einem Amtsgericht einreichen, welches abseits des eigenen Wirkungskreises liegt.
    Dort wird sich womöglich keiner für das Verfahrens interessieren und insbesondere die Presse wird faktisch herausgehalten.
    Nun kann man die Scheidung nicht einreichen, wo man möchte.
    Man kann aber wohnen, wo man möchte.
    Das Amtsgericht am Wohnort ist dann auch  für die Scheidung zuständig.
    Gern beraten wir Sie dazu auch persönlich.

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    Artikelinfo
    Diskrete Promischeidung
    Artikelname
    Diskrete Promischeidung
    Beschreibung
    Die Online-Scheidung ist für Promis und Personen des öffentlichen Lebens gut geeignet.
    Autor
    Publisher
    Online-Scheidung.Biz

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