• Versorgungsausgleich

    • 2. Dezember 2017
    • Posted By : Christian Kah
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    Versorgungsausgleich-Rentenausgleich bei Scheidung

    Nachdem klar ist, dass beide Eheleute die Scheidung wollen, übersendet das Gericht an die Fragebögen zum Versorgungsausgleich und stellt zugleich die Ehezeit fest.

    Als Versorgungsausgleich bezeichnet man den Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften beider Eheleute.
    Als Ehezeit gilt der Zeitraum von der Eheschließung bis zur Zustellung des Antrages auf Ehescheidung.

    Es werden dabei private und gesetzliche Rentenanwartschaften berücksichtigt.
    Im Ergebnis erhält jeder Ehepartner die Hälfte der Rentenpunkte des anderen.
    Auf die Ehezeit gerechnet, hat dann jeder Ehepartner gleich hohe Rentenansprüche.
    Mehr zum Versorgungsausgleich erfahren Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

    Die Formulare sind dann ausgefüllt wieder an das Amtsgericht zu übersenden.
    Sodann werden die jeweiligen Rentenversicherungen die Rentenanwartschaften, welche zum Ausgleich gebracht werden können, berechnen und dem Gericht mitteilen.

    Das Gericht berechnet dann, wie der Versorgungsausgleich zu erfolgen hat.
    Das Verfahren zum Versorgungsausgleich kann bis zu 6 Monate in Anspruch nehmen und ist in vielen Fällen ursächlich für die lange Dauer der Scheidung.

    Man kann den Versorgungsausgleich ausschließen.
    Dazu muss ein Notarvertarg (Verzicht auf den Versorgungsausgleich) errichtet werden.
    Die notarielle Beurkundung ist gesetzlich vorgeschrieben.
    Eine Wartezeit mit zur Einrichung der Scheidung ist nicht mehr einzuhalten.
    Man kann den Verzicht sogar noch während der laufenden Scheidung erklären.
    Eine Scheidungsverfahren ohne Versorgungsausgleich dauert nur 1-2 Monate.

    Lesen Sie auch unseren Ratgeber zum Versorgungsausgleich.

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