So senken Sie die Scheidungskosten

 

 

Die Kosten der Ehescheidung richten sich hauptsächlich nach dem Nettoeinkommen beider Eheleute zum Zeitpunkt der Einreichung der Scheidung.

Man spricht hier vom Verfahrenswert oder Streitwert der Ehescheidung. Jedes Scheidungsverfahren, auch ein solches ohne Streit, hat einen gewissen Verfahrenswert, der zur Berechnung der Kosten (Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten) herangezogen wird.

Es ist sinnvoll, diesen Streitwert möglichst gering zu halten.

Wenn sich beide Ehepartner in allen Belangen einig sind und vor Gericht nur noch die „pure Scheidung“ abgehandelt wird, kann sich der Streitwert erheblich reduzieren.

Es lohnt sich daher unbedingt, eine unstreitige/einvernehmliche Ehescheidung durchzuführen.

Gern sind wir Ihnen dabei bereits im Vorfeld der Scheidung behilflich.

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