Rom III Verordnung

 

In der sog. Rom-III-VO wird geregelt, welches Recht in einem Scheidungsverfahren mit Auslandsbezug Anwendung findet.
Das hängt unter anderem von folgenden Faktoren ab:

-Staatsangehörigkeit der Eheleute

-letzter gemeinsamer Wohnsitz

-Ort des angerufenen Gerichtes

Es besteht auch die Möglichkeit, das anzuwendende Recht selbst zu wählen.
Man spricht dann von einer Rechtswahlvereinbarung.

Die Regelung betrifft also das internationale Scheidungsrecht.
Sie ist am 21.6.2012 in Kraft getreten und gilt bis heute fort.
Immer, wenn zumindest einer der Ehepartner im Ausland lebt, kann die Rom-III-Verordnung eine Rolle spielen.

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Artikelinfo
Rom-III-Verordnung
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Rom-III-Verordnung
Beschreibung
Welches Recht kommt zur Anwendung. Internationales Privatrecht bei Scheidung.
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Online-Scheidung.Biz