• Unterhalt nach Scheidung

    • 12. Dezember 2017
    • Posted By : Christian Kah
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    • scheidung unterhalt

    Ihre Frage zum Unterhalt

    Hallo, meine einvernehmliche Scheidung war im Jahr 2013.
    Mein Exmann hatte eine Freundin und ich war psychisch nicht genug stabil (Tot des Vaters zusätzlich)um mich bestens zu erkundigen.
    1.Kind stammt aus gemeinsamer Ehe (Ehe dauerte 9 Jahre).
    Nun hatte der Exmann bei seinem Freund die Scheidung vorbereitet schriftlich.
    Ich hatte keine richtige Rechtsberatung, dachte Unterhalt steht nur den Frauen zu die gar nicht arbeiten gehen.
    War 20 Stunden eingestellt.
    Erst nach 4.Jahren erfahre ich über die Konsequenzen des Unterhaltsverzichtes, da ich mich in Armutsverhältnissen befand mit Kind.
    Kann ich nach 4 Jahren klagen wegen Unterhaltsanspruch?
    Danke fg.

    Antwort vom Scheidungsanwalt

    Einen Unterhalt für die Vergangenheit jetzt noch durchzusetzen, ist nicht möglich.
    Allerdings sollten Sie prüfen lassen, ob ein Unterhaltsanspruch für die Zukunft besteht.
    Es kann sein, dass Sie auch nach Ablauf von 4 Jahren nach er Scheidung noch einen eigenen Unterhaltsanspruch haben (sog. nachehelicher Unterhalt).
    Dies hängt von vielen Faktoren ab.

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