• Wohnwertvorteil

    • 1. Dezember 2017
    • Posted By : Christian Kah
    • 0 Comment
    • berechnung unterhalt wohnwertvorteil

    Ihre Frage zum Wohnwertvorteil

    Das Ehepaar ist seit 2016 geschieden.
    Das gemeinsame Haus wurde verkauft und der Erlös gleichmäßig aufgeteilt.
    Sie kauft sich vom Erlös ein neues Haus und zahlt den Kredit für den Rest der Kaufsumme.
    Er legt seinen Erlös vom Hauskauf auf die Bank und wohnt zur Miete.
    Bei der Berechnung des nachehelichen Unterhalts soll ihr jetzt ein Wohnwertvorteil angerechnet werden.
    Das kann doch wohl nicht wahr sein ?!

    Antwort vom Experten

    Doch, leider ist es so.
    Wer in den eigenen 4 Wänden wohnt und keine Miete zahlt, muss sich einen Wohnwertvorteil anrechnen lassen.
    Allerdings würden Zinsen für eine eventuelle Baufinanzierung (einkommensmindernd) sowie Zinsen für das angelegte Geld (einkommenserhöhend) bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt.

     

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