• Trennung im Haus

    • 27. November 2017
    • Posted By : Christian Kah
    • 1 Comment
    • scheidung trennung trennungsjahr vermögen wohnung

    Ihre Frage zur Trennung im Haus

    1. Frage: Meine Frau und ich leben aus praktischen Gründen zeitweise noch im gleichen Haus.

    Die Schlafzimmer sind aber getrennt. Sie hat auch einen neuen Hausstand und lebt dort mit einem neuen Partner zusammen.
    Wie verhält es sich hier mit dem Trennungsjahr?

    2. Frage: Können die Ehepartner bezüglich ihres Vermögens selbst bestimmen, wie sie dieses untereinander aufteilen?

    Und ist es dabei auch möglich das Vermögen mit einem Datum vor der rechtlichen Scheidung zu trennen.
    Ein gegenseitiges Einvernehmen wäre gegeben.

    Antwort vom Experten

    Eine Trennung kann auch innerhalb einer gemeinsamen Wohnung wirksam erfolgen.
    Man spricht hier von der Trennung von Tisch und Bett. Ihrer Schilderung nach, leben Sie also voneinander getrennt, da getrennt geschlafen und gehaushaltet wird.
    Die Vermögensaufteilung kann zu jedem Zeitpunkt, also auch vor der Scheidung, eim gegenseitigen Einvernehmen erfolgen.
    Sie ist nicht zwingend Bestandteil (Folgesache) des gerichtlichen Scheidungsverfahrens.
    Aus Kostengründen empfiehlt es sich sogar, die Vermögensauseinandersetzung selbst, also ohne gerichtliche Hilfe, in Angriff zu nehmen.

     

    No votes yet.
    Please wait...

1 Comment

  • Scheidung – Scheidungsrecht 2018 – ONLINE-SCHEIDUNG November 27, 2017 at 10:10 pm

    […] Trennung kann folglich auch innerhalb einer gemeinsamen Wohnung erfolgen. Man spricht hier von der „Trennung von Tisch und […]

Comments are closed.

Ihre gratis Frage an uns:

Gratis Rechtsberatung

Kostenvoranschlag Online-Scheidung

Kostenvoranschlag Online-Scheidung Widget

Frag-Kah.de – smarte Rechtsberatung

smarte Rechtsberatung mit Frag-Kah.de