Kindesunterhalt nach Trennung und Scheidung

 

Nach einer Trennung oder Scheidung ist bei einem gemeinsamen Kind oder gemeinsamen Kindern eine Berechnung des Unterhaltes vorzunehmen.
Wenn eine Elternteil die gemeinsame Wohnung verlässt entsteht eine Verpflichtung zu Zahlung von Barunterhalt gegenüber dem Kind.

Die Unterhaltspflicht besteht grundsätzlich bis zum Abschluss des ersten Ausbildung des Kindes.

Der Unterhalt berechnet sich hier auf Grundlage des bereinigten Nettoeinkommens und des Alters des Kindes. Dabei ist die vom OLG Düsseldorf entwickelte Düsseldorfer Tabelle zum Unterhalt heranzuziehen. Aus der Tabelle ergeben sich die monatlichen Unterhaltsbeträge, wobei von diesen noch das hälftige Kindergeld abzuziehen ist. Das bereinigte Nettoeinkommen des Unterhaltsverpflichteten ist vorher zu bestimmen. Die aktuellen Düsseldorfer Tabellen finden Sie im Downloadcenter.

 

Weitere wichtige Informationen zum Thema Kindesunterhalt finden Sie hier:

KINDESUNTERHALT

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