• Rechtsmittelverzicht Online

    • 26. November 2017
    • Posted By : Christian Kah
    • Kommentare deaktiviert für Rechtsmittelverzicht Online

    Rechtsmittelverzicht im Scheidungstermin

    Im Scheidungstermin am Ende des Scheidungsverfahrens wird für gewöhnliche der Scheidungsbeschluss verkündet.
    Beide Eheleute haben die Möglichkeit innerhalb eines Monats ab Zustellung des Scheidungsbeschlusses das Rechtsmittel der Beschwerde einzulegen.
    Bei einvernehmlichen Scheidungen macht das aber eigentlich keinen Sinn und kostet nur unnötig Zeit.
    Es besteht daher die Möglichkeit, dass beide Eheleute noch im Scheidungstermin auf die Einlegung des Rechtsmittels verzichten, den Scheidungsbeschluss also anerkennen.
    Man nennt dies Rechtsmittelverzicht.
    Der Scheidungsbeschluss wird dann noch am selben Tag rechtskräftig.

    Dazu benötigen dann allerdings beide Eheleute einen eigenen Rechtsanwalt, was bei der einvernehmlichen Scheidung an sich nicht notwendig ist.

    Unsere Idee: der Online-Rechtsmittelverzicht

    Viele Scheidungspaare wünschen eine schnelle Scheidung.
    Um das schnell und kostengünstig zu realisieren, haben wir den Online-Verzicht entwickelt.

    Hierbei nutzen wir die Tatsache, dass dieser Verzicht nicht persönlich in der Scheidungsverhandlung erklärt werden muss.
    Ein Schriftsatz dazu reicht.
    Es reicht eine anwaltliche Erklärung per Fax und diese erstellen und übersenden wird für Sie an das zuständige Familiengericht.

    Dazu können Sie unseren Service zum Online-Rechtsmittelverzicht gern besuchen.

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