• Verjährung Zugewinnausgleich

    • 12. Dezember 2017
    • Posted By : Christian Kah
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    • Immobilie zugewinn zugewinnausgleich

    Ihre Frage zum Zugewinnausgleich

    Ich wurde 1976 geschieden. Meine geschiedene Frau hat vor der Scheidung von ihren Eltern ein Haus überschrieben bekommen.
    Nach der Scheidung hat meine ehemalige Frau das Haus verkauft.
    Habe ich Anspruch auf die Hälfte des Erlöses, da wir eine Zugewinngemeinschaft hatten?

    Antwort vom Experten

    Ein Anspruch auf Zugewinn könnte dem Grunde nach bestehen.
    Wenn dieser auch nicht in Höhe der Hälfte des Verkaufserlöses des Hauses besteht, sondern nur im Hinblick auf eine eventuelle Wertsteigerung der Immobilie während der Ehezeit.
    Der Anspruch dürfte jedoch bereits verjährt sein.
    Er unterliegt der gesetzlichen Verjährung.
    Wird diese nicht unterbrochen oder gehemmt, verjährt der Anspruch auf Zugewinnausgleich regelmäßig nach drei Jahren, § 195 BGB.
    Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch auf Zugewinnausgleich entstanden ist.

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