Scheidung Türkei
Ehescheidung in der Türkei

Das Türkische Zivilgesetzbuch regelt die Zerrüttung als allgemeinen Scheidungsgrund.
Im Rahmen des Art. 166 des Türkischen Zivilgesetzbuches wird in drei Fällen von einer Zerrüttung der Ehe ausgegangen, woraufhin eine Ehe geschieden werden kann. Wenn den Ehegatten die Fortsetzung des gemeinsamen Lebens nicht zugemutet werden kann; wenn die Eheleute sich vor dem Richter für die Scheidung einigen oder wenn die Eheleute 3 Jahre nach der Ablehnung einer Scheidungsklage nicht wieder zusammen kommen, liegt Zerrüttung vor.
Im Wesentlichen entspricht dies den Regelungen im schweizerischen Scheidungsrecht.
Online-Scheidung über Kanzlei Kah

RA Christian Kah
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