Scheidung Österreich
Ehescheidung in Österreich

Im österreichischen Scheidungsrecht unterscheidet man zwischen einer Verschuldensscheidung, einer Scheidung wegen der Auflösung der häuslichen Gemeinschaft und einer einvernehmlichen Scheidung.
1) Die Verschuldenscheidung
Die Verschuldensscheidung erfordert eine schwere Eheverfehlung bzw. ein ehrloses und unsittliches Verhalten, die/das zu einer Zerrüttung der Ehe führt.
Dies entspricht im Wesentlichen der deutschen Härtefallscheidung/Härtescheidung.
2) Die Scheidung wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft
Diese Scheidungsvariante erfordert eine Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft seit 3 Jahren (bzw. 6 Jahren) und die Zerrüttung der Ehe.
Diese Scheidung entspricht in Grundzügen der deutschen Ehescheidung anch 3jähriger Trennungszeit.
3) Die einvernehmliche Scheidung
Diese Scheidungsform erfordert die Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft seit mindestens einem halben Jahr, eine schriftlichen Vereinbarung sowie Zerrüttung der Ehe, die (rein formell, es wird nicht nachgeprüft) eingestanden werden muss.
Diese Scheidung entspricht der deutschen einvernehmlichen Ehescheidung mit dem Unterschied, dass in Deutschland erst nach 1 Trennungsjahr von einer zerrüttung ausgegangen wird.
Online-Scheidung über Kanzlei Kah

RA Christian Kah
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