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Scheidung Australien

Ehescheidung in Australien

Australien

In Australien gibt es ein zweigliedriges Gerichtssystem für eine Scheidung.
Grundsätzlich ist der „Federal Magistrates Court“ für die Ehescheidung zuständig.
In Ausnahmefällen ist aber der „Family Court“ als höherrangiges Gericht für die Scheidung zuständig, z.B. bei komplexen Vermögensauseinandersetzungen oder im Zusammenhang mit Unterhaltszahlungen.
Der Scheidungsantrag ist aber stets bei dem lokal zuständigen „Family Law Registry“ einzureichen.
Da es oft schwierig ist zu entscheiden, welches Gericht für die betreffende Scheidung zuständig ist, wird empfohlen, sich an einen Anwalt in Australien zu wenden.

Seit dem 13.02.2010 wird statt des bisherigen „Divorce Certificate“ ein neues „Divorce Order“ bei der Scheidung ausgestellt.
Das neue „Divorce Order“ beinhaltet alle Belange, die für die Verkündung des Scheidungsurteils vom Gericht vorab geprüft worden sind, so werden zum Beispiel nun auch Kinder mit in das Scheidungsurteil aufgenommen.

Grund für die Neuregelung war, dass die Anerkennung des Scheidungsurteils in der Form des früheren „Divorce Certificate“ in einigen ausländischen Staaten zu Schwierigkeiten führte.

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RA Christian Kah

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