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Online-Scheidung und Ausland

Online-Scheidung weltweit-Ehescheidung und Ausland

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Wenn Sie außerhalb Deutschlands (z.B. USA, Australien, China, Thailand, Kanada, Schweiz, Norwegen, Schweden, usw.) leben und die Ehescheidung wollen, ist die Online-Scheidung sicher der ideale Weg. In den meisten Fällen ist die Ehescheidung in Deutschland ohne Probleme möglich. Wir bieten seit vielen Jahren die Online Scheidung für Scheidungsverfahren weltweit an.

Eine Online-Scheidung ist die optimale Möglichkeit eine Ehescheidung weltweit in Auftrag zu geben. Die Online-Scheidung ist immmer dann möglich, wenn die Scheidung in Deutschland stattfindet, also ein deutsches Gericht örtlich zuständig ist. Die Kosten der Online-Ehescheidung sind so niedrig als gesetzlich möglich und Sie müssen vom Ausland zur Scheidung nicht nach Deutschland reisen. Lediglich eine von einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beglaubigte Erklärung muss vorgelegt werden. Diese senden wir Ihnen im Rahmen der Online-Scheidung vorformuliert zu.

Welches Gericht ist für Ihre Scheidung zuständig?

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Zur örtlichen Zuständigkeit der Gerichte in Scheidungssachen gibt es eine Vielzahl von internationalen und EU-internen Regelungen.
Es ist daher nicht immer ganz leicht herauszufinden, in welchem Land die Scheidung eingereicht werden kann, wenn eine Auslandsberührung besteht.
Im Grundsatz und vereinfacht dargestellt gilt Folgendes:

1) beide Eheleute sind Deutsche und leben im Ausland

Hier kann der Scheidungsantrag stets in Deutschland eingereicht werden. Örtlich und sachlich zuständig für solche Scheidungen ist immer das Amtsgericht Berlin-Schöneberg.

2) ein Ehegatte ist Deutscher und der andere Ehegatte ist Ausländer. Beide Eheleute leben innerhalb der EU

Hier wäre das Gericht in dem Land zuständig, in welchem die Eheleute leben.

3) ein Ehegatte ist Deutscher und der andere Ehegatte ist Ausländer. Beide Eheleute leben außerhalb der EU

Hier kann der Scheidungsantrag in Deutschland eingereicht werden. Örtlich und sachlich zuständig für solche Scheidungen ist immer das Amtsgericht Berlin-Schöneberg.

4) beide Ehegatten sind Ausländer und leben in Deutschland

Zuständig wäre das deutsche Gericht am Ort der letzten ehelichen Wohnung, wenn noch einer der Ehegatten in diesem Gerichtsbezirk wohnt, ansonsten das Gericht am Wohnort des Antragsgegners oder der Antragsgegnerin.

Die Beispiele stehen nur exemplarisch für eine Vielzahl weitere Möglichkeiten und Zuständigkeiten.
Wenn Sie wissen möchten, ob Ihre Scheidung in Deutschland eingereicht werden kann, nutzen Sie einfach unser Feedback-Formular .
Wir sagen Ihnen, welches Gericht örtlich zuständig ist und welches Recht zur Anwendung kommt.

Erklärung zur Online-Scheidung aus dem Ausland

Die Erklärung zur Online-Scheidung muss in etwa so aussehen:

"Erklärung zu den Scheidungsvoraussetzungen

des Herrn Mustermann

in der Familiensache Mustermann ./. Mustermann

Az:

Amtsgericht Berlin-Schöneberg



Ich erkläre in obiger Familiensache als Antragsteller Folgendes:

Ich und die Antragsgegnerin, Frau Mustermann, leben seit 01.01.2010 endgültig voneinander getrennt.
Die Trennung erfolgte durch meinen Auszug aus der letzten ehelichen Wohnung.
Ich halte die Ehe für gescheitert, da seit der Trennung kein ehelicher Kontakt mit meiner Ehefrau erfolgt ist.
Seit der Trennung kam eine Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht zu Stande und ich möchte ein solche auch nicht.

Ich möchte geschieden werden.



Mein derzeitiges monatliches Nettoeinkommen beträgt 1000,- €.
Über streitwertrelevantes Vermögen verfüge ich nicht.


________________
Ort, Datum

________________
Mustermann



Beglaubigung durch deutsche Auslandsvertretung"

Online-Scheidung Auftrag

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Online-Scheidung über Kanzlei Kah

RA Christian Kah

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Falls Sie noch Fragen zum Thema "Online-Scheidung oder Ehescheidung mit Bezug zum Ausland" haben, können Sie mich während der Bürozeiten unter 03445-779241 oder jederzeit unter 0151-24032424 anrufen. Das Gespräch ist kostenlos (die normalen Telefongebühren fallen aber an). Sie können auch gern unser Feedback-Formular nutzen oder eine E-Mail an scheidung@kanzleikah.de senden. Ich freue mich auf Ihre Anfrage.

Information

Wir garantieren Ihnen, dass bei Ihrer Online-Scheidung nur die gesetzlichen Mindestgebühren berechnet werden.

Ihre Scheidung erhalten Sie zu den geringsten Kosten, die gesetzlich möglich sind.

Rechtsanwalt Christian Kah vertritt Sie im gesamten Scheidunsgverfahren.
Sie werden 24 h Stunden während Ihrer Scheidung betreut und haben stets die Möglichkeit Fragen zu stellen.

Sie werden die Vorteile der Online-Scheidung schnell bemerken.

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