Scheidung online 24 h
Schnell und günstig online scheiden lassen
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Online-Scheidung | Blitzscheidung | Rückruf gratis
Online-Scheidung oder Internet-Ehescheidung
Die Online-Scheidung ist eine Ehescheidung, bei der der Scheidungsauftrag online an unsere Kanzlei übermittelt wird.
Die Ehescheidung wird dann von uns sofort bearbeitet und kann oft noch am selben Tag eingereicht werden.
Die Scheidung dauert wegen einer Neuregelung im FamFG jetzt in vielen Fällen nur noch 4-5 Monate.
Oft ist eine Scheidung bereits nach 3 Monaten erfolgreich abgeschlossen.
Die Online-Scheidung ist sehr kostengünstig und Ratenzahlung ist für jedermann möglich.
Sie werden von Rechtsanwalt Kah während der gesamten Ehescheidung persönlich betreut und beraten.
Eine Ehescheidung mit Online-Abwicklung:
Vorteile der Online-Scheidung
1) Die Online-Scheidung ist eine sehr diskrete und bequeme Art der Scheidung.
2) Ihre Scheidung wird oft schon am selben Tag beim Amtsgericht eingereicht.
3) Die Kosten der Scheidung sind so gering als überhaupt möglich.
4) Bei der Online-Scheidung benötigen Sie nur einen Rechtsanwalt.
5) Rechtsanwalt Kah betreut seit dem Jahr 2000 Online-Scheidungen und ist auf Familienrecht spezialisiert. Sie werden persönlich und fachlich fundiert beraten.
6) Die Online-Scheidung erfolgt bundesweit und Sie werden durch Rechtsanwalt Kah während der gesamten Ehescheidung persönlich vertreten.
Kostenvoranschlag Scheidung | alle Gebühren
Kostenvoranschlag per E-Mail gratis
Wir senden Ihnen gern kostenlos einen Kostenvoranschlag für Ihre Ehescheidung per E-Mail zu. Sie erfahren die genauen Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren und erhalten weitere Informationen zum Ablauf der Online-Scheidung. Ihre Daten aus dem Formular zum Kostenvoranschlag werden selbstverständlich absolut vertraulich behandelt und nicht an Dritte weiter gegeben. Wir unterliegen diesbezüglich der anwaltlichen Schweigepflicht. Sie erhalten den Kostenvoranschlag zur Online-Scheidung kostenlos und gehen damit selbstverständlich keinerlei Verpflichtung ein.
Formular Kostenvoranschlag Online-Scheidung
Scheidung kann kostenlos sein.
Bei geringeren Einkommen der Ehegatten im Scheidungsverfahren sollte stets geprüft werden, ob Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe (früher: Prozesskostenhilfe) besteht.
Bei der Verfahrenskostenhilfe werden die Anwaltsgebühren und Gerichtskosten von der Staatskasse übernommen.
Im besten Fall ist die Scheidung dann kostenlos.
Es kann aber auch sein, dass geringe Raten auf die Kosten zu zahlen sind.
Wir prüfen daher für Sie bereits im Vorfeld der Online-Scheidung, ob Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe besteht.
Sie erhalten dann eine entsprechende Mitteilung per E-Mail von uns.
Als Faustregel gilt für jede Ehescheidung:
Wenn das 3fache monatliche Nettoeinkommen beider Ehegatten einen Betrag i.H.v. 4000,- € nicht übersteigt und kein nennenswertes Vermögen vorhanden ist, kann Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe bestehen. Eine Scheidung ist dann kostenlos möglich.
Falls Sie Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe bei Ihrer Scheidung haben, reichen wir den Antrag kostenlos für Sie ein.
Erst wenn die Verfahrenskostenhilfe bewilligt wurde, beginnt die Ehescheidung.
Sie tragen so bei Ihrer Scheidung kein Kostenrisiko, denn nur wenn auch wirklich ein Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe/Prozesskostenhilfe besteht, wird der Scheidungsantrag zugestellt und die Ehescheidung beginnt. Sollte der Antrag auf Verfahrenskostenhilfe für Ihre Scheidung dagegen zurückgewiesen werden, können Sie immer noch frei entscheiden, ob Sie die Scheidung auch ohne Verfahrenskostenhilfe/Prozesskostenhilfe einreichen möchten.
Wenn Sie Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe haben, erlässt das Familiengericht zunächst einen Beschluss.
Erst danach wird der Scheidungsantrag dem anderen Ehegatten zugestellt und das Scheidungsverfahren nimmt seinen Lauf.
Nach Abschluss der Ehescheidung erlässt das Amtsgericht den Scheidungsbeschluss (früher: Scheidungsurteil) und das Scheidungsverfahren ist abgeschlossen.
Der Scheidungsbeschluss wird dann 1 Monat nach seiner Zustellung automatisch rechtskräftig.
Mehr Informationen zur Scheidung mit Verfahrenskostenhilfe erhalten Sie hier....
Die Online Ehescheidung spart Zeit
Bei der Online-Scheidung müssen Sie nur unser Formular zum Scheidungsauftrag ausfüllen und absenden. Ihre Anfrage zur Online-Scheidung ist zunächst volkommen unverbindlich und wird sofort bearbeitet (auch am Wochende oder an Feiertagen können Sie so Ihre Ehescheidung einleiten). Sie erhalten dann einen Info-Brief zur Online-Scheidung mit allen Informationen zum weiteren Ablauf Ihrer Ehescheidung, eine Vollmacht und unsere Kostennote . Sie können uns alle Scheidungsunterlagen (Vollmacht, Heiratsurkunde usw.) per E-Mail, Fax oder Post übersenden. Wir benötigen keine Originale für die Ehescheidung. Sobald alle Unterlagen bei uns eingetroffen sind, reichen wir den Scheidungsantrag für Sie ein. Die Ehescheidung kann oft schon am Tag des Scheidungsauftrages eingereicht werden.
Scheidung schnell und kostengünstig
Die Online-Scheidung ist kostengünstig
Die Kosten für Ihre einvernehmliche Ehescheidung können Sie auf unserer Website sofort ablesen. Bei einer Online-Scheidung entstehen die gesetzlichen Gebühren für einen Rechtsanwalt, wobei sich der Streitwert der Ehescheidung zumeist um bis zu 30 % reduziert, wenn sich beide Eheleute bei der Scheidung einig sind. Die Kosten der Ehescheidung werden so nochmals reduziert. Es besteht bei geringem Einkommen auch die Möglichkeit einer kostenlosen Ehescheidung mit Verfahrenskostenhilfe (früher: Prozesskostenhilfe bei Ehescheidung). Da bei einer Online-Ehescheidung die gesamte Korrespondenz via E-Mail erfolgen kann, entstehen keine Anfahrts- oder Portokosten.
Die Online-Scheidung ist bequem
Unsere Kanzlei vertritt und berät Sie während Ihrer Ehescheidung fast rund um die Uhr. Sie haben stets die Möglichkeit Ihren Scheidungsanwalt zu kontaktieren. Auch ein persönliches Gespräch ist selbstverstandlich möglich. Unser Kanzleiteam ist stets bemüht, Ihre Fragen zur Scheidung schnell und kompetent zu beantworten.
Online-Scheidung bundesweit
Egal ob Sie in München, Dresden, Hamburg, Berlin oder Köln leben. Wir vertreten Sie bei einer Online-Scheidung bundesweit und es entstehen Ihnen keine Mehrkosten. Die Online Scheidung ist daher vor jedem deutschen Amtsgericht möglich. Im Scheidungstermin werden Sie selbstverständlich vom Scheidungsanwalt begleitet und das bis zum Abschluss der Ehescheidung. Bei der Ehescheidung sollte das Trennungsjahr bis zum Scheidungstermin abgelaufen sein. Es besteht in viele Fällen auch die Möglichkeit einer sogenannten Blitzscheidung. Es sollte sich um eine einvernehmliche - einverständliche Scheidung handeln.
Ehescheidung International
Eine Ehescheidung Online ist besonders geeignet, wenn es sich um eine Scheidung international handelt. Wir haben uns auch auf Scheidungen mit Auslandsbezug spezialisiert. Eine Online Ehescheidung kommt dabei in Betracht, wenn ein oder beide Ehepartner sich im Ausland aufhalten. Aber eine Ehescheidung via Internet eignet sich auch, wenn eine internationale Ehescheidung mit einem Ausländer oder einer Ausländerin vorliegt. Die Internetscheidung funktioniert auch, wenn der Wohnort oder Aufenthaltsort eines Ehepartners unbekannt ist. Auch dann ist es möglich, dass Sie sich scheiden lassen. Es ist bei der Scheidung international oft nicht nötig, dass der Ehepartner aus dem Ausland zum Scheidungstermin persönlich erscheint.
Kanzlei für Online Scheidung und Familienrecht
Online-Scheidung schnell und diskret
Viele Menschen legen bei einer Scheidung Wert auf 100% Diskretion und möglichst wenig Öffentlichkeit. Dabei sind hier nicht nur Prominente gemeint. Auch Personen des öffentlichen Lebens haben oft ein Interesse die Scheidung ohne großes Aufsehen und ohne Beteiligung der Presse hinter sich zu bringen. Die Online-Scheidung ermöglicht genau diese Diskretion und Privatsphäre. Wir erklären Ihnen die Möglichkeiten gern in einem persönlichen Gespräch.
>>>Lesen Sie für weiter Informationen zur Online-Ehescheidung auch unser ABC-Online-Scheidung.
>>>Lesen Sie über Erfahrungen anderer Menschen mit der Online-Scheidung.
Sie fragen - Experten antworten!
Die Zahl der Scheidungen steigt ständig.
So wurden im Jahr 2010 laut statistischem Bundesamt 187.027 Ehen geschieden. Dabei sind unserer Erfahrung nach ein Großteil der Scheidungsverfahren in Deutschland absolut einvernehmlich. Die Eheleute wollen sich ohne Streit scheiden lassen und ein neues Leben beginnen. Die Scheidung als reine Formalie soll dann möglichst schnell und kostengünstig durchgeführt werden. Genau dies ermöglicht die Online-Scheidung über unser Büro.
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Leisten volljährige Kinder ein freiwilliges soziales Jahr, können Sie auch einen Unterhaltsanspruch haben, wenn dieses Jahr für ihre geplante Ausbildung keine zwingende Voraussetzung ist. | |
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Ein arbeitsloser Unterhaltsberechtigter muss nachweisen, dass er sich ausreichend bemüht, eine Arbeitsstelle zu erlangen. Bemüht er sich nicht ausreichend, kann ihm ein fiktives Einkommen zugerechnet werden, das seinen Unterhaltsanspruch mindert. |
Wichtige Inhalte zur Online-Scheidung:
- Wo erhalte ich kostengünstige Rechtsberatung zum Thema Scheidung & Familienrecht vom Spezialisten?
- Auftrag zur Online-Scheidung über unser Online-Formular mit schneller Bearbeitung vom Scheidungsanwalt.
- Was kostet die Online-Scheidung und welche Gerichts- und Rechtsanwaltskosten entstehen?
- Wir senden Ihnen kostenlos einen Kostenvoranschlag für Ihre Online-Scheidung.
- Ihr Auftrag zur Online-Scheidung kann auch per kostenlosem Rückruf erfolgen.
- Fragen und Antworten (FAQ) rund um das Thema Online-Scheidung.
- Kostenlose Downloads zu Ehescheidung und Familienrecht (u.A. aktuelle Düsseldorfer Tabelle).
- Unser gratis eBook zur Online-Ehescheidung mit wertvollen Informationen vom Rechtsanwalt.
- Ihr persönlicher Ehevertrag vom Rechtsanwalt über www.ehevereinbarung.de (u.A. Trennungsvereinbarung).
- Gibt es eine Blitzscheidung und wie lange dauert eine Ehescheidung?
- Was bedeutet Trennungsjahr und wann kann der Scheidungsantrag eingereicht werden?
- Warum ist eine einvernehmliche Scheidung günstiger und schneller als eine streitige Ehescheidung?
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- Artikel zur Online-Scheidung mit Erfahrungsberichten und Tipps.
- Wir berechnen Ihnen den Trennungsunterhalt, nachehelichen oder Kindesunterhalt zum Festpreis.
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