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Scheidung online 24 h

Schnell und günstig online scheiden lassen

Online scheiden lassen:
"Sie werden staunen, wie schnell, einfach und preiswert eine Scheidung sein kann."
+++ Günstiger geht es nicht ! +++
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+++ "Blitzscheidung" oft möglich ! +++

Online-Scheidung | Blitzscheidung | Rückruf gratis

Online-Scheidung oder Internet-Ehescheidung

Die Online-Scheidung ist eine Ehescheidung, bei der der Scheidungsauftrag online an unsere Kanzlei übermittelt wird.
Die Ehescheidung wird dann von uns sofort bearbeitet und kann oft noch am selben Tag eingereicht werden.
Die Scheidung dauert wegen einer Neuregelung im FamFG jetzt in vielen Fällen nur noch 4-5 Monate.
Oft ist eine Scheidung bereits nach 3 Monaten erfolgreich abgeschlossen.
Die Online-Scheidung ist sehr kostengünstig und Ratenzahlung ist für jedermann möglich.
Sie werden von Rechtsanwalt Kah während der gesamten Ehescheidung persönlich betreut und beraten.

Online-Scheidung Auftrag

Eine Ehescheidung mit Online-Abwicklung:

Warum eine Online-Scheidung?
"Die Vorteile liegen auf der Hand. Sie werden es sehen und schätzen."

Vorteile der Online-Scheidung

Forum Online Scheidung

1) Die Online-Scheidung ist eine sehr diskrete und bequeme Art der Scheidung.
2) Ihre Scheidung wird oft schon am selben Tag beim Amtsgericht eingereicht.
3) Die Kosten der Scheidung sind so gering als überhaupt möglich.
4) Bei der Online-Scheidung benötigen Sie nur einen Rechtsanwalt.
5) Rechtsanwalt Kah betreut seit dem Jahr 2000 Online-Scheidungen und ist auf Familienrecht spezialisiert. Sie werden persönlich und fachlich fundiert beraten.
6) Die Online-Scheidung erfolgt bundesweit und Sie werden durch Rechtsanwalt Kah während der gesamten Ehescheidung persönlich vertreten.

Online-Scheidung Auftrag

Kostenvoranschlag Scheidung | alle Gebühren

Was kostet die Scheidung?
"Wir senden Ihnen kostenlos einen genauen Kostenvoranschlag inklusive der entstehenden Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren."

Kostenvoranschlag per E-Mail gratis

Wir senden Ihnen gern kostenlos einen Kostenvoranschlag für Ihre Ehescheidung per E-Mail zu. Sie erfahren die genauen Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren und erhalten weitere Informationen zum Ablauf der Online-Scheidung. Ihre Daten aus dem Formular zum Kostenvoranschlag werden selbstverständlich absolut vertraulich behandelt und nicht an Dritte weiter gegeben. Wir unterliegen diesbezüglich der anwaltlichen Schweigepflicht. Sie erhalten den Kostenvoranschlag zur Online-Scheidung kostenlos und gehen damit selbstverständlich keinerlei Verpflichtung ein.

Formular Kostenvoranschlag Online-Scheidung

Vorname
Nachname
E-Mail *
E-Mail Wiederholung *
Heiratsdatum *
monatliche Nettoeikommen Ehefrau *
monatliches Nettoeinkommen Ehemann *
minderjährige Kinder (Anzahl)
Ist der Versorgungsausgleich notariell ausgeschlossen? *
weitere Fragen oder Mitteilungen

Scheidung kann kostenlos sein.

Bei geringeren Einkommen der Ehegatten im Scheidungsverfahren sollte stets geprüft werden, ob Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe (früher: Prozesskostenhilfe) besteht.
Bei der Verfahrenskostenhilfe werden die Anwaltsgebühren und Gerichtskosten von der Staatskasse übernommen.
Im besten Fall ist die Scheidung dann kostenlos.
Es kann aber auch sein, dass geringe Raten auf die Kosten zu zahlen sind.

Wir prüfen daher für Sie bereits im Vorfeld der Online-Scheidung, ob Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe besteht.
Sie erhalten dann eine entsprechende Mitteilung per E-Mail von uns.

Als Faustregel gilt für jede Ehescheidung:

Wenn das 3fache monatliche Nettoeinkommen beider Ehegatten einen Betrag i.H.v. 4000,- € nicht übersteigt und kein nennenswertes Vermögen vorhanden ist, kann Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe bestehen. Eine Scheidung ist dann kostenlos möglich.


Falls Sie Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe bei Ihrer Scheidung haben, reichen wir den Antrag kostenlos für Sie ein.
Erst wenn die Verfahrenskostenhilfe bewilligt wurde, beginnt die Ehescheidung.

Sie tragen so bei Ihrer Scheidung kein Kostenrisiko, denn nur wenn auch wirklich ein Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe/Prozesskostenhilfe besteht, wird der Scheidungsantrag zugestellt und die Ehescheidung beginnt. Sollte der Antrag auf Verfahrenskostenhilfe für Ihre Scheidung dagegen zurückgewiesen werden, können Sie immer noch frei entscheiden, ob Sie die Scheidung auch ohne Verfahrenskostenhilfe/Prozesskostenhilfe einreichen möchten.

Wenn Sie Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe haben, erlässt das Familiengericht zunächst einen Beschluss.
Erst danach wird der Scheidungsantrag dem anderen Ehegatten zugestellt und das Scheidungsverfahren nimmt seinen Lauf.
Nach Abschluss der Ehescheidung erlässt das Amtsgericht den Scheidungsbeschluss (früher: Scheidungsurteil) und das Scheidungsverfahren ist abgeschlossen.
Der Scheidungsbeschluss wird dann 1 Monat nach seiner Zustellung automatisch rechtskräftig.

Mehr Informationen zur Scheidung mit Verfahrenskostenhilfe erhalten Sie hier....

Online-Scheidung Auftrag

Sie möchten Ihre Scheidung ganz bequem von zu Hause aus einleiten?
"Wir geben Ihnen 3 Möglichkeiten, den Scheidungsauftrag an uns zu übermitteln."
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Auftrag Online Sie können die Online-Scheidung per Online-Formular bei uns beauftragen. Dazu füllen Sie einfach den Online-Fragenbogen aus und senden ihn ab. Die Anfrage ist für Sie unverbindlich. Sie erhalten alle weiteren Informationen per E-Mail von uns.

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Auftrag Telefon Sie können die Online-Scheidung per Telefon bei uns beauftragen. Wir rufen Sie kostenfrei zurück und nehmen Ihre Daten auf. Die Anfrage ist für Sie unverbindlich. Danach erhalten Sie alle weiteren Informationen per Post von uns.

Fax

Auftrag Post Sie können die Online-Scheidung per Fax oder Post bei uns beauftragen. Dazu drucken Sie den Fragebogen aus und senden diesen ausgefüllt an unser Büro.Die Anfrage ist für Sie unverbindlich. Sie erhalten dann alle weiteren Informationen per Post von uns.

Die Online Ehescheidung spart Zeit

Bei der Online-Scheidung müssen Sie nur unser Formular zum Scheidungsauftrag ausfüllen und absenden. Ihre Anfrage zur Online-Scheidung ist zunächst volkommen unverbindlich und wird sofort bearbeitet (auch am Wochende oder an Feiertagen können Sie so Ihre Ehescheidung einleiten). Sie erhalten dann einen Info-Brief zur Online-Scheidung mit allen Informationen zum weiteren Ablauf Ihrer Ehescheidung, eine Vollmacht und unsere Kostennote . Sie können uns alle Scheidungsunterlagen (Vollmacht, Heiratsurkunde usw.) per E-Mail, Fax oder Post übersenden. Wir benötigen keine Originale für die Ehescheidung. Sobald alle Unterlagen bei uns eingetroffen sind, reichen wir den Scheidungsantrag für Sie ein. Die Ehescheidung kann oft schon am Tag des Scheidungsauftrages eingereicht werden.

Scheidung schnell und kostengünstig

Online-Scheidung seit 2000:
"Sie kennen die Online-Scheidung noch nicht? Wir zeigen Ihnen, wie sie funktioniert."

Die Online-Scheidung ist kostengünstig

Kosten

Die Kosten für Ihre einvernehmliche Ehescheidung können Sie auf unserer Website sofort ablesen. Bei einer Online-Scheidung entstehen die gesetzlichen Gebühren für einen Rechtsanwalt, wobei sich der Streitwert der Ehescheidung zumeist um bis zu 30 % reduziert, wenn sich beide Eheleute bei der Scheidung einig sind. Die Kosten der Ehescheidung werden so nochmals reduziert. Es besteht bei geringem Einkommen auch die Möglichkeit einer kostenlosen Ehescheidung mit Verfahrenskostenhilfe (früher: Prozesskostenhilfe bei Ehescheidung). Da bei einer Online-Ehescheidung die gesamte Korrespondenz via E-Mail erfolgen kann, entstehen keine Anfahrts- oder Portokosten.

Die Online-Scheidung ist bequem

Unsere Kanzlei vertritt und berät Sie während Ihrer Ehescheidung fast rund um die Uhr. Sie haben stets die Möglichkeit Ihren Scheidungsanwalt zu kontaktieren. Auch ein persönliches Gespräch ist selbstverstandlich möglich. Unser Kanzleiteam ist stets bemüht, Ihre Fragen zur Scheidung schnell und kompetent zu beantworten.

Online-Scheidung Auftrag

Online-Scheidung bundesweit

24 Stunden Service

Egal ob Sie in München, Dresden, Hamburg, Berlin oder Köln leben. Wir vertreten Sie bei einer Online-Scheidung bundesweit und es entstehen Ihnen keine Mehrkosten. Die Online Scheidung ist daher vor jedem deutschen Amtsgericht möglich. Im Scheidungstermin werden Sie selbstverständlich vom Scheidungsanwalt begleitet und das bis zum Abschluss der Ehescheidung. Bei der Ehescheidung sollte das Trennungsjahr bis zum Scheidungstermin abgelaufen sein. Es besteht in viele Fällen auch die Möglichkeit einer sogenannten Blitzscheidung. Es sollte sich um eine einvernehmliche - einverständliche Scheidung handeln.

Ehescheidung International

Eine Ehescheidung Online ist besonders geeignet, wenn es sich um eine Scheidung international handelt. Wir haben uns auch auf Scheidungen mit Auslandsbezug spezialisiert. Eine Online Ehescheidung kommt dabei in Betracht, wenn ein oder beide Ehepartner sich im Ausland aufhalten. Aber eine Ehescheidung via Internet eignet sich auch, wenn eine internationale Ehescheidung mit einem Ausländer oder einer Ausländerin vorliegt. Die Internetscheidung funktioniert auch, wenn der Wohnort oder Aufenthaltsort eines Ehepartners unbekannt ist. Auch dann ist es möglich, dass Sie sich scheiden lassen. Es ist bei der Scheidung international oft nicht nötig, dass der Ehepartner aus dem Ausland zum Scheidungstermin persönlich erscheint.

Kanzlei für Online Scheidung und Familienrecht

Ihre Ehescheidung in den besten Händen:
"Die Online Scheidung ist die schnellste und bequemste Art einer Ehescheidung."

Online-Scheidung schnell und diskret

Viele Menschen legen bei einer Scheidung Wert auf 100% Diskretion und möglichst wenig Öffentlichkeit. Dabei sind hier nicht nur Prominente gemeint. Auch Personen des öffentlichen Lebens haben oft ein Interesse die Scheidung ohne großes Aufsehen und ohne Beteiligung der Presse hinter sich zu bringen. Die Online-Scheidung ermöglicht genau diese Diskretion und Privatsphäre. Wir erklären Ihnen die Möglichkeiten gern in einem persönlichen Gespräch.

>>>Lesen Sie für weiter Informationen zur Online-Ehescheidung auch unser ABC-Online-Scheidung.

>>>Lesen Sie über
Erfahrungen anderer Menschen mit der Online-Scheidung.

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Die Zahl der Scheidungen steigt ständig.

Scheidungszahl steigt

So wurden im Jahr 2010 laut statistischem Bundesamt 187.027 Ehen geschieden. Dabei sind unserer Erfahrung nach ein Großteil der Scheidungsverfahren in Deutschland absolut einvernehmlich. Die Eheleute wollen sich ohne Streit scheiden lassen und ein neues Leben beginnen. Die Scheidung als reine Formalie soll dann möglichst schnell und kostengünstig durchgeführt werden. Genau dies ermöglicht die Online-Scheidung über unser Büro.

Unser Scheidungsblog:
"Aktuelle Meldungen und News zum Familienrecht. Informationen zu Unterhalt, Sorgerecht, Hausratsteilung, Zugewinnausgleich usw. und neueste Entscheidungen der Rechtsprechung.

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